Werkstattbindung
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Werkstattbindung

Es gibt inzwischen sehr viele Kfz Versicherungsgesellschaften, die dem Fahrzeughalter spezielle Tarife mit Werkstattbindung anbieten. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für einen solchen Tarif, so erklärt er sich dazu bereit, sein Kraftfahrzeug im Falle eines Schadens in einer Werkstatt reparieren zu lassen, die vom Versicherungsträger im Rahmen der Werkstattbindung zwingend vorgeschrieben wurde. In der Regel handelt es sich bei diesen Werkstätten um TÜV geprüfte Instandsetzungsbetriebe.

Vorteile der Werkstattbindung

Die Werkstattbindung bringt für die Versicherungsunternehmen erhebliche Vorteile und trägt dazu bei, dass letztendlich auch der Kunde in den Genuss einer kostengünstigen Autoversicherung kommen kann. Denn durch die Partnerverträge mit den jeweiligen Werkstätten lassen sich die Reparaturkosten senken. So können zum Beispiel durch die Werkstattbindung bis zu 20 % des ansonsten üblichen Kfz Versicherungsbeitrages entfallen.

In vielen Fällen begünstigt die Werkstattbindung den Versicherungsnehmer im Schadensfall durch zusätzliche Leistungen. Dies kann sich gegebenenfalls auf den Abtransport des beschädigten Fahrzeugs vom Unfallort oder auf die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs beziehen. Unter Umständen beinhaltet der Vertrag mit Werkstattbindung darüber hinaus eine Klausel, die die Reinigung des Wagens regelt, falls dieser infolge des Unfalls oder der anschließenden Reparatur verunreinigt wurde. Es ist jedoch zu beachten, dass diese mit der Werkstattbindung in Zusammenhang stehenden Zusatzleistungen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein können. Versicherungsnehmer, die sich für eine Werkstattbindung entscheiden, sollten sich zuvor über die jeweiligen Konditionen in Kenntnis setzen und darauf achten, dass die Garantie auf eine ausreichend lange Dauer festgesetzt ist.

Vertragsstrafen bei KFZ Versicherungen mit Werkstattbindung

Ein versicherter Fahrzeughalter, der die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarte Werkstattbindung umgeht, hat mit mehr oder weniger schweren Vertragsstrafen zu rechnen. Die Versicherung kann in diesem Fall eine prozentuale Beteiligung an den Reparaturkosten fordern oder die vereinbarte Selbstbeteiligung erhöhen. Um Nachteile zu vermeiden, sollte sich der Versicherungsnehmer daher an die Vereinbarungen bezüglich der Werkstattbindung unbedingt halten. Von einem Vertrag mit Werkstattbindung sollte dann Abstand gehalten werden, wenn es sich um ein geleastes oder fremdfinanziertes Auto handelt.




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